Professionelle Online-Präsenz: Die eigene Praxiswebseite gestalten
Ein Beitrag von Andreas Beutel
Eine gut gestaltete und rechtskonforme Praxiswebseite ist Ihre digitale Visitenkarte und der erste Eindruck, den viele potenzielle Patienten von Ihnen erhalten. Daher lohnt es sich, Zeit und Sorgfalt in die Gestaltung und Pflege Ihrer Webseite zu investieren.
Bitte beachten Sie, dass wir für die genannten Hinweise, insbesondere in rechtlichen Belangen, keine Gewähr übernehmen können. Die Verantwortung für die Rechtssicherheit Ihrer Webseite liegt bei Ihnen selbst. Unsere Tipps sollen Ihnen lediglich als Orientierung dienen.
Zudem können wir das Thema hier nur in Auszügen behandeln, da eine vollumfängliche Darstellung den Rahmen dieses Newsletters sprengen würde. Dennoch hoffen wir, Ihnen mit den genannten Punkten wertvolle Anregungen zu geben.
Die Struktur: Übersichtlich und benutzerfreundlich
Beschreiben Sie, was Ihre Praxis ausmacht und welche Philosophie Sie verfolgen. Klare Menüpunkte wie Leistungen, Über mich und Kontakt helfen Besuchern, schnell zu finden, was sie suchen. Wenn Ihre Praxis einen oder mehrere Schwerpunkte hat, sollte dieser direkt ins Auge fallen – idealerweise auf der Startseite oder als eigener Menüpunkt.
Ein positives Benutzererlebnis steht dabei im Mittelpunkt: Achten Sie auf eine intuitive Nutzerführung, die sich an den Bedürfnissen und Erwartungen Ihrer Zielgruppe orientiert. Ihre Patienten sollen sich auf der Webseite mühelos zurechtfinden und die Informationen erhalten, die sie suchen. Denken Sie auch an die Optimierung für mobile Endgeräte – eine übersichtliche und ansprechende Darstellung auf Smartphones und Tablets ist heute unverzichtbar. Verwenden Sie zudem professionelle, authentische Fotos Ihrer Praxisräume und Ihres Teams, um einen einladenden Eindruck zu vermitteln.
Barrierefreiheit im Internet ist ein aktuelles Thema. Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Webseiten und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von möglichen Einschränkungen wie Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören beispielsweise gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste, eine intuitive Navigation sowie die Möglichkeit, sich Inhalte mithilfe eines Screenreaders vorlesen zu lassen. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen und Dienstleister, ihre digitalen Angebote, einschließlich Webseiten und Apps, barrierefrei zu gestalten. Auch wenn Ihre Praxis aktuell nicht unter die gesetzliche Verpflichtung fällt, ist es empfehlenswert, die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies verbessert die Zugänglichkeit für alle Patienten und kann Ihre Reichweite erhöhen.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Die Aktion Mensch bietet hierzu umfassende Informationen und praktische Tipps.
Diese Seite erklärt, was eine barrierefreie Webseite ausmacht und wie sie umgesetzt werden kann. Sie enthält praxisnahe Hinweise, die besonders für Praxisinhaber hilfreich sind.
Rechtliche Vorgaben beachten
- Impressum: Ein korrektes Impressum ist Pflicht und sollte Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihren Kontaktdaten enthalten.
- Datenschutz: Weisen Sie auf den Datenschutz hin und informieren Sie, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn Sie eine Online-Terminvereinbarung anbieten, achten Sie darauf, dass Ihre Datenverarbeitung DSGVO-konform ist.
Verschiedene Dienstleister bieten auf ihrer Webseite kostenlose Generatoren unter anderem zur Datenschutzerklärung und zum Erstellen eines Impressums. Mein Tipp: Das kostenlose Angebot der activeMind.AG (Generatoren | activeMind AG).
Auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) muss beachtet werden, es stellt klare Regeln auf, um Patienten vor irreführender Werbung zu schützen. Für Praxiswebseiten bedeutet das:
- Verbot von Heilversprechen
Es dürfen keine Garantien oder Zusicherungen für den Erfolg einer Behandlung gegeben werden. Stattdessen sollten Sie neutrale und sachliche Beschreibungen verwenden, z. B.: „Die Behandlung kann helfen, Symptome zu lindern“. - Keine irreführenden Aussagen
Informationen auf der Webseite müssen korrekt und nachvollziehbar sein. Übertreibungen oder unbewiesene Behauptungen über die Wirksamkeit von Therapien sind untersagt. Besondere Vorsicht ist bei schulmedizinisch nicht anerkannten Verfahren geboten. Tipp: Achten Sie auf eine klare Trennung von Krankheiten und Therapien! - Angaben zu Diagnosen und Therapien
Sie dürfen auf Ihrer Webseite Informationen über Ihre Therapien und Diagnosen geben, müssen jedoch aufpassen, dass diese nicht den Eindruck eines Heilversprechens vermitteln. - Patientenmeinungen und Erfahrungsberichte
Erfahrungsberichte dürfen verwendet werden, solange sie sachlich und authentisch sind. Sie dürfen jedoch nicht irreführend sein oder Heilversprechen implizieren. - Werbung für Medizinprodukte und Arzneimittel
Wenn Sie auf Ihrer Webseite Medizinprodukte oder Arzneimittel erwähnen, dürfen diese keine expliziten Heil- oder Wirkversprechen enthalten. Zulässig sind nur Angaben, die den zugelassenen Produktinformationen entsprechen. - Nennung von Krankheiten
Bestimmte Krankheiten, z. B. meldepflichtige Krankheiten gemäss Infektionsschutzgesetz, Krebs und Komplikationen der Schwangerschaft, dürfen nach HWG §12 nur eingeschränkt beworben werden. Vermeiden Sie bei solchen Themen pauschale Aussagen oder Heilversprechen.
Den vollständigen Gesetzestext sowie die detaillierte Liste der betroffenen Krankheiten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz:
- § 12 HWG – Einzelnorm
- Anlage zu § 12 HWG – Krankheiten und Leiden
Sie können das Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz einsehen: www.gesetze-im-internet.de
Dort finden Sie den vollständigen Gesetzestext mit allen aktuellen Änderungen und Ergänzungen.
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen, die auch für die Gestaltung einer Praxiswebseite von Bedeutung sind. Unter anderem folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:
- § 4, UWG: Das Werben mit Ängsten ist verboten.
- Irreführende Werbung (§ 5 UWG): Wahrheitspflicht, Verbot von falschen Angaben
- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG): Vergleiche mit anderen Praxen sind nicht erlaubt.
- Belästigende Werbung (§ 7 UWG): Werbung per E-Mail, z. B. Newsletter, ist nur zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat (Double-Opt-in-Verfahren). Eine Praxiswebseite darf keine automatisierten Pop-ups oder Funktionen haben, die Patienten wiederholt auffordern, einen Termin zu buchen oder andere Handlungen vorzunehmen, da dies als belästigend wahrgenommen werden könnte.
Design
- Farbschema: Verwenden Sie Farben, die zu Ihrem Praxisauftritt passen und Ruhe sowie Vertrauen ausstrahlen.
- Schriftarten: Wählen Sie gut lesbare Schriftarten, die auch auf kleinen Bildschirmen gut erkennbar sind. Beispiele sind Roboto (moderne, serifenlose Schriftart), Open Sans (serifenlos, neutral) und Arial (klassische, serifenlose Schriftart)
- Ladegeschwindigkeit: Achten Sie darauf, dass Ihre Seite schnell lädt – eine langsame Webseite schreckt Besucher ab. Um die Ladezeit zu optimieren, verwenden Sie komprimierte Bilder, minimiertes CSS und JavaScript sowie Browser-Caching. Nutzen Sie ein Content Delivery Network (CDN) und reduzieren Sie Serveranfragen, um die Performance weiter zu verbessern.
Interaktive Elemente für eine moderne Webseite
Kontaktformular: Ein gut strukturiertes Kontaktformular sollte einfach auszufüllen sein und nur die notwendigsten Informationen abfragen, einerseits im Sinne der Datensparsamkeit und um die Hürde für Patienten zu senken. Beachten Sie dabei die besonderen Vorgaben aus der DSGVO:
- Informieren Sie Nutzer darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden, und verlinken Sie auf Ihre Datenschutzerklärung.
- Holen Sie vor dem Absenden des Formulars eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung ein, z. B. durch eine Checkbox.
- Verwenden Sie SSL-Verschlüsselung, um die Übertragung sensibler Daten zu schützen.
- Geben Sie Patienten eine Rückmeldung, etwa durch eine automatische Bestätigungsnachricht nach dem Absenden des Formulars.
Ein benutzerfreundliches und datenschutzkonformes Kontaktformular schafft Vertrauen und erleichtert die Kontaktaufnahme für Patienten.
Online-Terminbuchung: Erleichtern Sie Ihren Patienten den Weg zu einer Terminvereinbarung, indem Sie eine intuitive und leicht zugängliche Buchungsplattform anbieten. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Datenschutz: Stellen Sie sicher, dass die Online-Terminbuchung DSGVO-konform ist, beispielsweise durch eine sichere Datenübertragung und die Einbindung einer Datenschutzerklärung.
Bieten Sie alternativ oder ergänzend auch Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder Kontaktformular an. Wenn Sie telefonisch erreichbar sein möchten, stellen Sie sicher, dass die Telefonnummer gut sichtbar auf Ihrer Webseite platziert ist – und dass tatsächlich jemand ans Telefon geht. Gleiches gilt für das Kontaktformular: Antworten Sie zeitnah auf eingehende Anfragen, um einen professionellen und patientenfreundlichen Eindruck zu hinterlassen.
Schlussgedanken
Eine Webseite sollte nie "stillstehen". Halten Sie Ihre Inhalte aktuell, zum Beispiel mit Neuigkeiten aus Ihrer Praxis, Hinweisen zu Urlaubszeiten und Vertretungen und Beiträgen zu aktuellen Gesundheitsthemen.
Eine professionelle Praxiswebseite verbindet ansprechendes Design mit benutzerfreundlicher Funktionalität und rechtlichen Standards. Sie dient nicht nur der Information, sondern baut auch Vertrauen auf und unterstützt Ihre Patientenbindung. Mit einer gepflegten Online-Präsenz machen Sie Ihre Praxis für Bestands- und Neukunden gleichermassen sichtbar und einladend.
Kontakt: beutel@altamedinet.de